Übersetzungen

Die Übersetzung einer Betriebsanleitung stellt keinen freiwilligen Service eines produzierenden Unternehmens für seine EU-Kunden dar. Sie wird mittlerweile von den meisten EU-Richtlinie und Verordnungen gesetzlich gefordert. Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 z.B. gibt folgendes im Artikel 9 (7) c) vor:

"Die Betriebsanleitung, die Sicherheitsinformationen und die Informationen nach Anhang III werden in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten, für die Nutzer leicht verständlichen Sprache abgefasst und müssen klar, verständlich und lesbar sein."

Der CExpert CE-KOORDINATOR nennt Ihnen kompetente Kooperationspartner für Übersetzungen in die gängigen EU-Sprachen. Diese Übersetzungen zeichnen sich aus durch:

 

 
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