Betriebsanleitung - Bedienungsanleitung – Anlagenbetriebsanleitung

Betriebsanleitung

 

Die Betriebsanleitung wird von vielen Herstellern vernachlässigt, weil sie als lästiges und kostspieliges Anhängsel empfunden wird. Man sollte allerdings bedenken, dass sich hieraus folgenschwere juristische Probleme ergeben können, deren Konsequenzen dann um ein vielfaches die Kosten für eine professionell erstellte Betriebsanleitung übersteigen können. Der CE-Beauftragte sollte immer einen Spezialdienstleister fragen, der bei der Erstellung einer gesetzeskonformen technischen Dokumentation inkl. Betriebsanleitung unterstützt.

Viele der in der EU geltenden Richtlinien und Verordnungen wie die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 fordern neben anderen Teilen der Dokumentation (Bsp. Risikobeurteilung) eine Betriebsanleitung, die exakt definierten Kriterien genügen muss. Das Fehlen derselben stellt einen Verstoß dar, aus dem eine zu Unrecht erfolgte CE-Kennzeichnung mit all ihren Konsequenzen resultiert. Weiterhin stellt die Betriebsanleitung nach dem Produkthaftungs-Gesetz einen Teil des Produktes dar. Konkret heißt dies, dass ein Produkt ohne gesetzteskonforme Betriebsanleitung bzw. mit Instruktionsfehlern ein fehlerhaftes Produkt ist. Verstöße gegen die Instruktionspflichten stellen kein Kavaliersdelikt dar, sie können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Der CE-KOORDINATOR erklärt, warum in eine gute Betriebsanleitung investiert werden soll.

Kundenzufriedenheit:

  • die Verwendung der Maschine ist problemlos
  • die Maschine ist sicher und effektiv zu bedienen
  • ihre Funktionalität kann voll genutzt werden
  • hohe Verfügbarkeit: Störungen werden schnell gefunden und können ggf. vom Betreiber selbst behoben werden
  • Wartung und Instandsetzung ist effektiv möglich und kann sicher durchgeführt werden

Darüber hinaus erklärt der CE-KOORDINATOR die zukünftigen Anforderungen aus Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 zum Thema digitale Unterlagen.

So erklärt Dr. Björn Ostermann auf der MBT-Sonderkonferenz zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230:

Digital heißt immer online
Werden Unterlagen nur digital zur Verfügung gestellt, müssen sie immer auch online zur Verfügung stehen. Artikel 10 (7) c fordert:
„Wenn die Betriebsanleitung in digitaler Form bereitgestellt wird, muss der Hersteller
c) sie während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine oder des dazugehörigen Produkts und mindestens zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts online zugänglich machen.“
Nach der MRL entscheidet der Hersteller selbst über die Form der Unterlagen. Diese müssen lediglich verfügbar sein, wenn sie benötigt werden. So können danach z.B. Teile der Betriebsanleitung durchaus nur auf dem Display der Maschine selbst vorhanden sein.
Nach der MVO müssen alle digitalen Unterladen auch online dauerhaft (für uvM nur 10 Jahre, s.o.) bereitgehalten werden. Dies muss bei der Kalkulation einer „Ersparnis“ berücksichtigt werden.
Eine Datei über 10 Jahre und mehr auf ein und dergleichen URL in leserlichem Format bereit zu halten will geplant sein.

• Wählt man hier einen externen Anbieter, muss man damit rechnen, dass dieser vom Markt verschwindet. War die URL unter dessen Kontrolle, hat man sie evtl. für immer verloren.
• Nutzt man eigene Server, darf die URL sich bei einem Re-Design nicht verändern.
• Nutzt man besondere Formate, müssen bei deren Ableben alle Altlasten in neue Formate überführt werden.

Qualität


„Qualität ist, wenn der Kunde zurückkommt und nicht das Produkt!“

CExpert CE-KOORDINATOR erklärt, was bei der Erstellung einer Betriebsanleitung zu beachten ist.


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