Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Mittlerweile wird in den meisten, auf ein Produkt anzuwendenden EG-/EU-Richtlinie bzw. Verordnungen eine Risikobeurteilung (Risikoanalyse und -bewertung -> Übersetzungsfehler in den neuen EU-Richtlinien) gefordert wird, ist dabei auf folgendes zu achten: Eine Risikobeurteilung muss so früh wie möglich im Entwurfsstadium durchgeführt werden. Dies ist von großer Wichtigkeit, da sich sonst Änderungen, die sich aus der Analyse ergeben, nur noch mit hohem technischem und finanziellem Aufwand mühsam durchführen lassen.

Eine Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der neuen Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230 ist wie folgt aufgeteilt:

  • Identifizierung von Gefahren
  • Risikoeinschätzung
  • Gefahrenreduzierung

 

 

 

 

 

 

Die Vorgehensweise bei der Erstellung einer einer Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der neuen Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230 ist so zu wählen, dass eine übersichtliche, strukturierte und nachvollziehbare Risikobeurteilung entsteht. Nur so ist ein Höchstmaß an Sicherheit erreichbar!

In der Ausbildung zum CE-KOORDINATOR lernen Sie:
Was verlangt z.B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die neue Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230?

„Der Hersteller von Maschinen oder dazugehörigen Produkten hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschinen oder dazugehörigen Produkte geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine oder das dazugehörige Produkt muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung so konstruiert und gebaut werden, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind oder, falls dies nicht möglich ist, dass alle relevanten Risiken minimiert werden.“
[Neue Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230, Anhang III, Allgemeine Grundsätze Nr. 1]

 

Hilfe für den Konstrukteur bzw. den CE-KOORDINATOR bietet das Buch "Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie" vom Beuth-Verlag.

Bestellung unter: www.beuth.de Suchwort Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie

 

Herkömmliche Risikobeurteilungen

 

Fast alle Risikobeurteilungen wurden und werden sehr häufig noch auf der Grundlage der EN ISO 12100 (ehemals EN ISO 14121-1 bzw. neu EN ISO 12100:2010) erarbeitet.

Aber: Der CE-KOORDINATOR weiß, dass damit KEINE umfassende Konformitätsvermutung abgeleitet werden kann!

Der EU-Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erläuter das u.a. im § 111! 

Lesen Sie, was mein Mitautor Siegbert Muck zu diesem Thema für Sie zusammengestellt hat!

Risikobeurteilung - Vorgehensweise

Darüber hinaus diskutieren wir, welche gesetzlichen Pflichten sich für den Hersteller
von Maschinen inkl. CE-Kennzeichnung nach der neuen Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230 ergeben.

Risikobeurteilung - Herstellerpflichten

Für den Hersteller von unvollständigen Maschinen ist weiterhin nach der neuen Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230 eine CE-Kennzeichnung untersagt.

Risikobeurteilung-Herstellerpflichten

Der CExpert CE-KOORDINATOR erklärt, was bei einer gesetzeskonformen Risikobeurteilung auch gemäß der Maschinenverordnungen (EU) 2023/1230 zu beachten ist.


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