EG- /EU-Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung

EG-Richtlinien

Alle Hersteller und deren CE-KOORDINATOREN, die der EU angehören, müssen die für ihr Produkt geltenden EG-/EU-Richtlinien bzw. Verordnungen zwingend anwenden. Diese „Richtlinien/Verordnungen zur CE-Kennzeichnung“ werden von der europäischen Kommission vorgeschlagen und vom EU-Rat verabschiedet. Solche „Richtlinien zur CE-Kennzeichnung, wie z.B. die EG-Maschinenrichtlinie oder die EMV-Richtlinie, werden dann in den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt - Verordnungen hingegen gelten unmittelbar! Diese dann zwingend anzuwendenden EG-/EU-Richtlinien berücksichtigen in erster Linie den Sicherheitsaspekt der hergestellten Produkte, die in der EU vertrieben werden sollen. Bei Produkten, die mehreren EG-/EU-Richtlinien gleichzeitig unterliegen, darf eine EG-/EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung nur dann erteilt werden, wenn diese Produkte den Anforderungen aller EG-/EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung“ entsprechen. Importeure und deren CE-KOORDINATOREN nicht europäischer Ware müssen ebenfalls die geltenden Bestimmungen zwingend anwenden, wenn sie diese Ware in der EU einführen UND auf dem Markt bereitstellen wollen. Im folgenden werden einige grundlegende Informationen zu einzelnen EG-/EU-Richtlinien sowie eine Gesamtübersicht gegeben:

EG-/EU-Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung Richtlinie Nr. Pflicht ab Deutsches Recht - *NEU ab 12-2011
       
1. Niederspannung urspr. 73/23/EWG bzw. 2006/95/EG
ab 20.04.2016: 2014/35/EU
2014/35/EU 01.01.1997 1. ProdSV
2.Einfache Druckbehälter uspr. 87/404/EWG
ab 20.04.2016: 2014/29/EU
2014/29/EU 01.07.1992 6. ProdSV
3. Sicherheit von Spielzeug uspr. 88/378/EWG 2009/48/EG 01.01.1990 2. ProdSV
4. Bauprodukteverordnung (EU)305/2011 01.07.2013 BauPG
5. Elektromagnetische Verträglichkeit – EMV-Richtlinie urspr. 89/336/EWG bzw. 2004/108/EG
ab 20.04.2016: 2014/30/EU
2014/30/EU 01.01.1996 EMVG
6. Maschinenrichtlinie uspr. 89/392/EWG bzw. 98/37/EG 2006/42/EG
2009/127/EG
01.01.1995 9. ProdSV
Leitfaden zur Maschinenrichtlinie      
6.1 Maschinenverordnung NEU -> MBT-Vergleich Maschinenverordnung/Maschinenrichtlinie (EU)2023/1230 20.01.2027  
7. Persönliche Schutzausrüstungen PSA
Verordnung (EU) 2016/425 ab 21.04.2018
89/686/EWG 30.06.1995 PSA-BV
8. Nichtselbsttätige Waagen uspr. 90/384/EWG
ab 20.04.2016: 2014/31/EU
2014/31/EU 01.01.2003 Eichordnung
9. Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG 01.01.1995 MPG
10. Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG
Verordnung (EU) 2016/426 ab 21.04.2018
2009/142/EG 01.01.1996 GasgeräteDG
11. Inverkehrbringen und Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke uspr. 93/15/EWG 2014/28/EU 01.01.2003 WaffRV-ÄndVO
12. Medizinprodukte 93/42/EWG 14.06.1998 MPG
13. Geräte und Schutzsysteme in Ex-Bereichen (ATEX)
uspr. 94/9/EG, ab 18.01.2016: 2014/34/EU
2014/34/EU 30.06.2003 12. ProdSV
14. Sportboote uspr. 94/25/EG
ab 20.04.2016: 2013/53/EU
2013/53/EU 16.06.1998 10. ProdSV
15. Aufzüge – Aufzugsrichtlinie uspr. 95/16/EG
ab 20.04.2016: 2014/33/EU
2014/33/EU 01.07.1999 12. ProdSV
16. Druckgeräte-Richtlinie uspr. 97/23/EG
ab 19.07.2016: 2014/68/EU
2014/68/EU 29.05.2002 14. ProdSV
17. In-vitro-Diagnostika 98/79/EG 07.12.2003 MPG
18. Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschl. der gegenseitigen Anerkennung ihrer Konformität uspr. 1999/5/EG ab 13.06.2016: 2014/53/EU RED
2014/53/EU 07.04.2000 FuAG
19 .Seilbahnen für den Personenverkehr
Verordnung (EU) 2016/424 ab 21.04.2018
2000/9/EG 03.05.2004 SeilbDG
20. Messgeräterichtlinie MID uspr. 2004/22/EG
ab 20.04.2016: 2014/32/EU
2014/32/EU 30.10.2006 Eichgesetz
21. Pyrotechnische Gegenstände uspr. 2007/23/EG
ab 01.07.2015: 2013/29/EU
2013/29/EU 14.07.2007 SprengG
22. Geräuschemission. – Outdoor-Richtlinie
2000/14/EG 03.01.2002 32. BImSchV
23. Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte („Ökodesign-Richtlinie") 2005/32/EG 2009/125/EG 11.08.2007 EBPG
24. RoHS - Stoffbeschränkungen
2011/65/EG
02.01.2013 ElektroG
ElektroStoffV
       
weitere EG-Richtlinien ohne CE-Kennzeichnung:      
EG-Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG 15.01.2002  
Produktsicherheitsverodnung
(EU)2023/988 13.12.2024  
Elektro- und Elektronik-Altgeräte "WEEE" inkl. 2008/34/EG
2002/96/EG 13.02.2003 ElektroG
Aerosolpackungen 75/324/EWG 2008/47/EG 21.11.1976 13. ProdSV
8 EU-Richtlinien   20.04.2016  
zzgl. EU-Druckgeräte-RL 2014/68/EU 19.07.2016  

 

Die nationalen Gesetze zur CE-Kennzeichnung finden Sie unter Gesetze im Internet und unter ce-richtlinien.eu

 

*Mit Einführung des Produktsicherheitsgesetz werden die jeweiligen Verordnungen (ProdSV) angepasst. Bei der Maschinenverordnung ist das z. B. schon passiert und sie ist gilt ab dem 15. Dezember 2011. Weitere Info unter Gesetze im Internet -> Titelsuche "prodsv".

 

Lernen Sie in der Ausbildung zum CE-KOORDINATOR die auf Ihr Produkt zutreffenden EG- bzw. EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung kennen und tauschen Sie sich mit anderen CE-KOORDINATOREN aus.

Hier finden Sie die aktuellen „EG- bzw. EU-Richtlinien“ zum Download

Der CExpert CE-KOORDINATOR erläutert Ihnen die EG- bzw. EU-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung.

Sprechen Sie uns an!

 

Voraussetzung jeder CE-Kennzeichnung ist zunächst für den CE-KOORDINATOR die Kenntnis der für das betreffende Produkt geltenden EG- bzw. EU-Richtlinie(n). Die Anzahl der in der EU verpflichtend geltenden Richtlinien wächst ständig und zudem sind diese Dokumente einer regelmäßigen Aktualisierung unterworfen. Damit ist es für einen CE-Beauftragten oft sehr schwer zu sagen, welche der Richtlinien auf sein Produkt überhaupt Anwendung finden. Im nächsten Schritt geht es dann darum, die Anforderungen der Richtlinien zu erfüllen, was vorzugsweise über die Verwendung der so genannten harmonisierten Normen geschieht. Dann nämlich tritt der Fall der "Konformitätsvermutung" ein, d.h. die Marktüberwachungsbehörde vermutet, dass ein Produkt durch Anwendung der harmonisierten Normen richtlinienkonform ist.

Ein CExpert CE-KOORDINATOR lernt, wie er bei der Vielzahl der zu berücksichtigenden EG- bzw. EU-Richtlinie zur CE-Kennzeichnung up-to-date bleibt.

Risikobeurteilung

Wer sich einmal mit dieser Problematik befasst hat, weiß um die unüberschaubare Menge an verschiedenen Normen, die noch mehr als die „CE-Richtlinien“ stetigen Aktualisierungen unterzogen werden. Außerdem kommen oft neue Fragen auf, wie z.B. in dem Fall, dass für ein Produkt keine harmonisierten Normen existieren usw. In vielen Unternehmen verliert der mit dieser Aufgabe befasste Mitarbeiter schnell die Übersicht, zumal wenn er sich nicht ständig mit dem Thema beschäftigt.

CExpert ist Ihr Partner für eine umfassende und kompetente Recherche der „CE-Richtlinien“ und Normen, der hilft, folgenreiche Fehler bei der CE-Kennzeichnung zu vermeiden.


Sprechen Sie uns an!