MBT-Info vom 07.09.2015
EU-Recht ist bindend

EU-Recht ist für die Mitgliedstaaten 1:1 bindend
Mr. Tapani Mikkeli - Vertreter der EU-Kommission - äußert sich in Bezug auf die EU-Bauprodukteverordnung und zusätzliche nationale Anforderungen. Eine Aussage, die man auch aus Sicht des EU-Maschinenrechts und hier speziell in Bezug auf die Schnittstelle EU-Binnenmarktrecht / nationales Baurecht nur unterstreichen kann!
EU-MRL-Leitfaden auf maschinenrichtlinie.de komplett integriert
Die deutschsprachige Fassung des europäischen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jetzt komplett in die Kommentierung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf www.maschinenrichtlinie.de eingearbeitet worden. Auch der englische Originaltext ist in sehr großen Teilen bereits integriert.
Produktfälschungen: Ansprüche gegen Originalhersteller
Der Autor Bernard A. Karikari befasst sich mit den rechtlichen Schwierigkeiten von „Produktfälschungen“. Der Beitrag von Karikari befasst sich mit den rechtlichen Fragestellungen und stellt typische Problemfelder vor, mit denen sich u.a. Automobilhersteller konfrontiert sehen, ist aber auch für Maschinenhersteller interessant.
Wesentliche Veränderung von Arbeitsmitteln: Verantwortlich?
Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, werden im Laufe ihres Lebens häufig verändert. Diese Veränderung kann wesentlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes sein. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die Frage nach der Verantwortung für den Umbau gestellt. Auch die Frage nach der Zuständigkeit /Verantwortung für die Feststellung, ob eine Veränderung wesentlich ist oder nicht, steht immer wieder im Raum.
Nutzen Sie Ihre Chance auf Weiterbildung!
Am 1. März 2016 startet im NOVOTEL Aachen die nächste Ausbildung zum CExpert CE-KOORDINATOR.